﻿Compliance.
Verantwortungsvolles und
rechtmäßiges Handeln.

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E–Mail: compliance@bmwgroup.com
Herausgeber
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Petuelring 130
80788 München
AJ– C, Compliance Committee Office
© BMW AG, Stand: September 2008

42-10-30 E414140 PM–740 Agenturdienste

Verhaltenskodex –
Grundsätze für rechtmäßiges Handeln.

BMW Group

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln ist eine der Grundvoraussetzungen für unseren unternehmerischen Erfolg. Der gesamte Vorstand
stellt dabei an sich selbst und an jeden einzelnen Mitarbeiter hohe Ansprüche.
Dies ist fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur und bildet die Basis
für das Vertrauen, das uns Kunden, Aktionäre, Geschäftspartner und auch die
Öffentlichkeit entgegen bringen. Die hohe Reputation der BMW Group, die
wir uns täglich mit viel Engagement erarbeiten, kann schon durch einzelne
Rechtsverstöße Schaden nehmen. Deshalb ist jeder Einzelne von Ihnen zu
verantwortungsbewusstem Verhalten und zur Einhaltung geltenden Rechts
verpflichtet.
Wir sind uns bewusst, dass durch die Internationalisierung des Wirtschaftsgeschehens und aufgrund der Vielzahl und Komplexität rechtlicher Vorschriften
die Gefahr von Rechtsverstößen steigt. Deshalb haben wir im Vorstand gemeinsam den nachstehenden Verhaltenskodex – Grundsätze für rechtmäßiges
Handeln (Legal Compliance Code) verabschiedet. Dieser Kodex gilt an allen
Standorten der BMW Group weltweit. Er soll Ihnen helfen, Rechtsrisiken zu
erkennen und Rechtsverstöße zu vermeiden. Meine Vorstandskollegen und ich
erwarten, dass Sie diesen Verhaltenskodex sorgfältig durchlesen und zum
verbindlichen Maßstab für Ihr Handeln machen. Sie leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den Erfolg der BMW Group – heute und in Zukunft.

Dr. Norbert Reithofer für den Vorstand der BMW AG

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Verantwortung

Höchstleistung

Kundenorientierung

Zitat:
Blindtext
Mitarbeiter
Five aardvarks
sacrificed onapu

Respekt, Vertrauen,
Fairness

Gesellschaft

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Das geltende Recht bildet den verbindlichen Rahmen für die vielfältigen unternehmerischen Aktivitäten der BMW Group weltweit. Für alle Mitarbeiter ist es deshalb
notwendig, die für sie relevanten Rechtspflichten zu kennen und einzuhalten.
Dies prägt das Bild der BMW Group in der Öffentlichkeit und schafft Vertrauen in
ihre Produkte und Marken. Dieses Vertrauen ist die Basis für unseren Unternehmenserfolg.

1. Verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln.
Verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln ist in unserem Unternehmen
fest verankert und Grundlage für unseren langfristigen Unternehmenserfolg.
Die BMW Group nimmt ihre ökologische und soziale Verantwortung wahr: Sie
bekennt sich zu den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen
und hat zusammen mit nationalen und internationalen Arbeitnehmervertretungen
eine gemeinsame Erklärung über Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
unterzeichnet. Mit ihren Werten und Grundüberzeugungen hat die BMW Group
ihre Unternehmenskultur auf ein Fundament des Vertrauens, gegenseitiger
Wertschätzung und Toleranz gestellt.
Der hier vorliegende Verhaltenskodex befasst sich ausschließlich mit der Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften. Die BMW Group ergreift alle erforderlichen
Maßnahmen, um rechtmäßiges Handeln ihrer Organe, ihrer Führungskräfte
und Mitarbeiter sicherzustellen. Die Gesamtheit dieser Maßnahmen wird mit dem
Begriff Legal Compliance bezeichnet.

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Rechtsverstöße führen hingegen zu gravierenden Nachteilen für das Unternehmen, etwa in Form von Bußgeldern oder Schadensersatzforderungen. Hinzu
kommen mögliche Reputationsschäden, die die BMW Group als Anbieter von
Premiumprodukten und Premiumdienstleistungen erheblich schwächen würden.
In vielen Fällen kann auch schon der bloße Anschein einer Rechtsverletzung die
Einstellung der Öffentlichkeit und die Haltung von Kunden, Anteilseignern oder
Geschäftspartnern ungünstig beeinflussen.
Die BMW Group bietet ihre Produkte und Dienstleistungen weltweit an und ist mit
ihren Standorten in über 130 Ländern vertreten. Ihre globalen Aktivitäten unterliegen verschiedensten länderspezifischen und internationalen Rechtsvorschriften.
Mit der Beachtung geltender Rechtsvorschriften handelt jeder Mitarbeiter im
Unternehmensinteresse der BMW Group. Rechtliche Verbote und Pflichten sind
zu beachten, auch wenn sich dies aus Sicht des Einzelnen oder des Unternehmens als unzweckmäßig oder wirtschaftlich ungünstig darstellen mag. Rechtmäßiges Handeln hat im Zweifel immer Vorrang. Auf dieses Prinzip kann sich jeder
Mitarbeiter verlassen. Es gilt selbst bei entgegenstehenden Anweisungen einer
Führungskraft.
Dieser Verhaltenskodex zeigt jedem Mitarbeiter das Spektrum der für die
BMW Group relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen auf und verdeutlicht
deren unbedingte Verbindlichkeit. Die in diesem Dokument erläuterten Prinzipien
gelten im Umgang mit allen Kollegen, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern
und öffentlichen Stellen.
Der Verhaltenskodex gilt weltweit an allen Standorten und für alle Geschäftsbereiche der BMW Group. Bei zusätzlichen geschäfts- oder landesspezifischen
Anforderungen kann er durch lokale Compliance Programme ergänzt werden.

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Automobilbranche unterliegen in nahezu allen Märkten besonderen rechtlichen
Regeln. Im Zusammenspiel mit den Händlerverträgen bilden diese Regelungen
den Maßstab für die vertraglichen Beziehungen zwischen der BMW Group und
ihren Vertriebspartnern und sichern die Erhaltung des Wettbewerbs. Unzulässig
sind insbesondere Maßnahmen, die geeignet sind, den Handel an Preise zu
binden oder solche Preisbindungen zu fördern.
Die internationalen Aktivitäten der BMW Group unterliegen
dem Außenwirtschafts-, Steuer- und Zollrecht.

2.

Der rechtliche Rahmen – ein Überblick.

2.1. Produkte, Dienstleistungen,
Kunden und Märkte der BMW Group.

Die Produktsicherheit ist Grundlage unserer umfassenden Produktverantwortung.
Die Produkte der BMW Group werden unter strenger Anwendung unserer
Qualitätsmanagementsysteme entwickelt und hergestellt. Wir beobachten unsere
Produkte im Markt und überprüfen alle Hinweise zum Thema Sicherheit. Falls
erforderlich, informieren wir umgehend die zuständigen Behörden und leiten alle
notwendigen Maßnahmen zum Schutz unserer Kunden ein.
Im Wettbewerb um die Gunst der Kunden überzeugen wir durch unsere
Produkte und Leistungen.
Mit unseren Produkten und Dienstleistungen wecken wir Emotionen – auch
in der Werbung. Dabei beachten wir stets die geltenden Anforderungen des Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrechts an Transparenz und Richtigkeit. Wir
stellen unseren Kunden alle notwendigen Informationen für eine umsichtige und
bewusste Entscheidung zur Verfügung.
Genauso erfolgsentscheidend wie die Faszination unserer Produkte und
Dienstleistungen ist die Qualität unserer Vertriebsorganisation.
Um den Premiumanspruch in Vertrieb und Service zu erfüllen, hat sich die
BMW Group für ein selektives Vertriebssystem entschieden. Damit sind ausschließlich unsere autorisierten Vertragshändler und Niederlassungen berechtigt,
Neufahrzeuge zu verkaufen. Die Vertriebs- und Servicestrukturen in der
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Bei unseren weltweiten Aktivitäten und bei der Erschließung neuer Märkte
müssen verschiedenste Regeln des Außenwirtschafts-, Steuer- und Zollrechts
beachtet werden. Die hierfür zuständigen Stellen tragen dafür Sorge, dass es
nicht zur unerlaubten Verkürzung von Abgaben und Steuern oder der Verletzung
unserer Mitwirkungspflichten kommt. Dabei sind sie auf korrekte Informationen
aus dem Unternehmen angewiesen.
Finanzdienstleistungen und Versicherungen –
bedarfs- und kundengerechte Beratung schafft Vertrauen.
Viele Menschen vertrauen auf die Leistungen des Geschäftsbereichs Financial
Services der BMW Group – nicht nur, wenn es um die Fahrzeugfinanzierung geht.
Zu ihrem Schutz gibt es besondere gesetzliche und aufsichtsrechtliche Anforderungen. Die gesamte Geschäftsorganisation der BMW Group im Bereich
Financial Services ist darauf ausgerichtet. Die hierzu etablierten internen Richtlinien und Regelungen gehen häufig sogar über die Erfüllung der rechtlichen
Anforderungen hinaus. Deren Umsetzung wird laufend intern überwacht und
unterliegt der Kontrolle von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und der jeweils
zuständigen Banken- und Finanzaufsichtsbehörden.
Grundlegend für eine vertrauensvolle Kundenbeziehung ist der sorgfältige Umgang mit den Informationen und Daten unserer Kunden in Übereinstimmung mit
den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben, beispielsweise Datenschutzrecht
und Bankgeheimnis. Gemäß den geltenden Vorschriften informieren wir unsere
Kunden in klarer und gut verständlicher Weise über die von uns angebotenen
Produkte. Dies gilt sowohl für eigene Produkte wie auch für die Vermittlung von
Fremdprodukten wie Wertpapieren und Versicherungen. In vielen Ländern muss
dies besonders dokumentiert werden. Teilweise besteht die Pflicht, die persönlichen Verhältnisse und Vorkenntnisse beim Umgang mit Finanzprodukten der
Kunden zu klären.
Nicht nur zur Bekämpfung von Geldwäsche, sondern auch im eigenen Interesse
vergewissern wir uns über die Identität und Seriosität unserer Kunden (Know-YourCustomer Principle).

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Besondere Vorsicht ist auf Tagungen von Verbänden und bei anderen Branchentreffen geboten. Die sich dort bietenden Gelegenheiten zur Begegnung und
Diskussion dürfen nicht dazu genutzt werden, vertrauliche Markt- und Unternehmensinformationen auszutauschen, um das Marktgeschehen zu beeinflussen.
Das Gleiche gilt beim Informationsaustausch im Rahmen von Marktforschungsund Benchmark-Projekten.
In Lieferantennetzwerken muss die wirtschaftliche Handlungsfreiheit aller
Partner gewährleistet sein.

2.2. Die BMW Group im Wettbewerb.
Unternehmerischer Erfolg durch Leistung setzt fairen Wettbewerb voraus.
Die BMW Group bekennt sich ohne Einschränkung zu den Prinzipien der Marktwirtschaft und des fairen Wettbewerbs. Wir verfolgen unsere Unternehmensziele
ausschließlich nach dem Leistungsprinzip und unter Beachtung der geltenden
Wettbewerbsregeln. Dies erwarten wir auch von unseren Wettbewerbern und
Geschäftspartnern.
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind tabu.
Nicht nur beim Vertrieb von Fahrzeugen oder bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen, sondern auch in der Fahrzeugentwicklung sowie bei der
Beschaffung von Vormaterialen steht die BMW Group mit anderen Automobilherstellern und Anbietern im Wettbewerb. In allen Fällen ist die wichtigste kartellrechtliche Grundregel: keine marktrelevanten Absprachen mit Wettbewerbern,
insbesondere über Preise, Angebote, Geschäftsbedingungen, Produktionsprogramme, Absatzquoten oder Marktanteile.
Gleichgültig ist dabei, ob es sich um eine Vereinbarung handelt oder um informelle Gespräche – auch außerhalb offizieller Anlässe. Verboten ist jede Art der
bewussten Verhaltensabstimmung, wenn diese zu einer Wettbewerbsbeschränkung führt. Dabei ist schon der bloße Anschein eines Verstoßes zu vermeiden.

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Die Entwicklung und Herstellung von Fahrzeugen erfolgt in hochkomplexen,
arbeitsteiligen Prozessen, die es erforderlich machen, mit Lieferanten und Entwicklungspartnern in Netzwerken zusammen zu arbeiten. Beim Management
dieser Netzwerke darf die Freiheit der Beteiligten bei der Auswahl von Geschäftspartnern oder bei der Gestaltung von Konditionen nicht unzulässig eingeschränkt
werden.
Durch den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen stärkt die BMW Group
ihre Position im Wettbewerb.
Transaktionen wie der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen unterliegen
der Fusionskontrolle der Kartellbehörden, beispielsweise der EU Kommission, der
US-amerikanischen Federal Trade Commission oder anderer nationaler Kartellbehörden. Zusammenschlüsse und andere Transaktionen dürfen in der Regel erst
vollzogen werden, wenn sie bei sämtlichen zuständigen Kartellbehörden angemeldet und von diesen freigegeben worden sind.
Die Folgen von Kartellverstößen sind gravierend.
Verstöße gegen wettbewerbs- und kartellrechtliche Verbote können weit reichende Konsequenzen haben, z. B. Geld- oder Freiheitsstrafen, hohe Bußgelder, Abschöpfung von erwirtschafteten Gewinnen und zivilrechtliche Haftungsansprüche.
Gleichzeitig bestehen gerade in diesen Bereichen schwierige Auslegungs- und
Beurteilungsfragen, die eine genaue Kenntnis der Behördenpraxis und der Rechtsprechung erfordern. In Zweifelsfällen sowie bei der Durchführung fusionsrechtlicher Anmeldeverfahren ist stets die Rechtsabteilung der BMW Group in wettbewerbsrechtlichen Fragen zu konsultieren.

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2.3. Sicherheit am Arbeitsplatz.

2.4. Umweltschutz.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement haben bei der
BMW Group höchste Priorität.

Die BMW Group übernimmt Verantwortung für die Umwelt.

Um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden, sind Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften unbedingt zu beachten. Arbeitsschutz ist keine Nebensache, sondern verpflichtende Aufgabe jedes Einzelnen. Den Führungskräften
kommt dabei eine wichtige Vorbildfunktion zu.
Wir planen und betreiben unsere Anlagen unter strenger Beachtung der Sicherheitsvorschriften. So verringern wir das Risiko von Unfällen und sichern den
störungsfreien Anlagenbetrieb. Die zuständigen Führungskräfte nehmen ihre
Betreiberverantwortung und Unternehmerpflichten wahr. Sie stellen sicher, dass
die an einer Anlage tätigen Mitarbeiter sorgfältig ausgewählt und unterwiesen
sind.

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Nur wer nachhaltig wirtschaftet, kann auf Dauer erfolgreich sein. Das Umweltrecht
gibt der BMW Group hierzu verbindliche Standards vor. Die für umweltrelevante
Anlagen und Tätigkeiten zuständigen Mitarbeiter sind sich ihrer besonderen Verantwortung bei der Einhaltung des Umweltrechts bewusst. Unterstützt werden sie
dabei vom Konzernbeauftragten Umweltschutz und seinem Netzwerk.
Umweltrechtliche Vorschriften sind während des gesamten Lebenszyklus’ unserer
Fahrzeuge von Bedeutung. Dies beginnt bei der Entwicklung z. B. emissionsarmer
und alternativer Antriebssysteme, reicht über die Auswahl von Materialien und
Lieferanten unter ökologischen Aspekten und endet beim umweltverträglichen
und verantwortungsvollen Umgang mit Altfahrzeugen.

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2.5. Datenschutz.

2.6. Gegenseitige Wertschätzung und Diskriminierungsverbot.

Wir halten uns konsequent an die Datenschutzbestimmungen.

Die Mitarbeiter der BMW Group sind zentraler Erfolgsfaktor des Unternehmens.

Die Nutzung innovativer Informationstechnologien wirft in vielen Bereichen Fragen
der informationellen Selbstbestimmung auf, die wir als hohes Gut ansehen.
Dem Datenschutz trägt die BMW Group im Umgang mit persönlichen Daten ihrer
Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner umfassend Rechnung. Der Datenschutzbeauftragte der BMW Group unterstützt hierbei die Fachstellen. Personenbezogene Angaben werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn dies
rechtlich gestattet oder der Betroffene damit einverstanden ist. Wir bekennen uns
zu den Grundsätzen der sparsamen Speicherung von personenbezogenen Daten
sowie zur Transparenz der Datenverarbeitung.

Leistungsbereite und kompetente Mitarbeiter zeichnen die BMW Group aus.
Dabei wird jeder Einzelne als Individuum respektiert. Dementsprechend ist der
Umgang miteinander von Wertschätzung, gegenseitigem Verständnis sowie
von Offenheit und Fairness geprägt.
Diskriminierungen und Belästigungen werden nicht toleriert.
Niemand darf wegen seiner Rasse, seiner ethnischen Herkunft, seiner Hautfarbe,
seiner Nationalität, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung,
einer Behinderung, seines Alters, seinem Veteranenstatus, seiner sexuellen Orientierung oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale benachteiligt, begünstigt
oder belästigt werden. Aus diesem Grund befürwortet die BMW Group staatliche
Programme, die dazu dienen, die Folgewirkungen von diskriminierenden Praktiken
aus der Vergangenheit zu überwinden.
Sexuelle Belästigungen sind, ebenso wie alle anderen Formen der Belästigung
am Arbeitsplatz, generell verboten. Jeder hat ein Recht darauf, dagegen geschützt
zu werden. Es spielt keine Rolle, ob ein Täter sein eigenes Verhalten für akzeptabel
hält oder ob der Betroffene die Möglichkeit hat, sich der Belästigung zu entziehen.
Jede Führungskraft ist mit ihrem eigenem Verhalten Vorbild und hat für ein
diskriminierungs- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen.

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Persönliche Verantwortung beim Umgang mit vertraulichen Informationen.
Bei der Zusammenarbeit mit Lieferanten, Entwicklungspartnern, anderen Fahrzeugherstellern, Händlern oder sonstigen Geschäftspartnern ist der Schutz von
vertraulichen Informationen, Know-how und Betriebsgeheimnissen besonders
wichtig.

2.7. Schutz von Unternehmenswerten.
Innovationen und Marken müssen geschützt werden.
Innovationen sowie die Gesamtheit unseres Wissens und unserer Erfahrungen
bilden die Grundlage für die Entwicklung und Herstellung attraktiver Produkte und
Dienstleistungen der BMW Group. Um unseren Vorsprung im Wettbewerb zu
sichern, sind diese Innovationen und Fähigkeiten bestmöglich vor Nachahmung
zu schützen.
Auf dem Gebiet der Technik und des Designs nutzt die BMW Group die rechtlichen Möglichkeiten des Innovationsschutzes durch gewerbliche Schutzrechte
(Patente, Geschmacksmuster, Marken). Dabei ist die Rechtsabteilung auf die
Hinweise der Mitarbeiter auf Innovationen in den unterschiedlichsten Bereichen
angewiesen. Das gleiche gilt für den Schutz der Marken der BMW Group, die
zu den wertvollsten der Welt gehören.
Vor allem bei unserer Produktentwicklung und vor Einführung neuer Bezeichnungen sind wir verpflichtet, sorgfältig nach bestehenden Schutzrechten zu recherchieren und diese nur mit Zustimmung ihres Inhabers zu verwenden.

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Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, Daten und Informationen, die ihm im betrieblichen Umfang zur Kenntnis gelangen, ausschließlich in dem zugelassenen
Rahmen zu verwenden und bei einer Weitergabe innerhalb und außerhalb des
Unternehmens zu prüfen, ob der Empfänger berechtigt ist. In Abhängigkeit
von der Bedeutung der Informationen sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
wie Geheimhaltungsverpflichtungen oder Audits zu vereinbaren.
Genauso achten und schützen wir vertrauliche Informationen Anderer. Fremdes
Wissen nutzen wir nur, soweit es uns rechtmäßig oder aus allgemein zugänglichen
Quellen bekannt ist.
Betriebliches Eigentum muss respektiert und geschützt werden.
Jeder Mitarbeiter ist für den Schutz und die sachgerechte Verwendung betrieblichen Eigentums und sonstiger Unternehmenswerte der BMW Group verantwortlich. Arbeitsmittel und sonstige Gegenstände des Unternehmens (z. B. Fahrzeuge,
Werkzeuge, Ersatzteile, Büromaterial, Dokumente, Computer, Datenträger) dürfen
grundsätzlich nur für betriebliche Zwecke genutzt werden. Sie sind vor Verlust,
Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch zu schützen. Kein Mitarbeiter darf
Eigentum des Unternehmens ohne Zustimmung aus dem räumlichen Bereich
des Unternehmens entfernen.
Informationstechnologien erfordern ein besonderes Sicherheitsbewusstsein.
Die elektronische Datenverarbeitung ist ein unerlässlicher Bestandteil unserer
Infrastruktur. Eingriffe in diese Systeme können Produktionsanlagen und Vertriebsprozesse stilllegen. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die durch die IT Fachstellen erlassenen Schutzvorschriften zu beachten und sich aktiv für deren
Einhaltung einzusetzen. So dürfen beispielsweise Anhänge von E-Mails, Downloads aus dem Internet oder auf Speichermedien eingebrachte Dateien nicht
ungeprüft geöffnet bzw. installiert werden.
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Mitarbeiter der BMW Group dürfen im Zusammenhang mit dienstlichen Tätigkeiten
keine persönlichen Vorteile annehmen oder fordern, anbieten oder gewähren.
Das Verbot der Vorteilsannahme oder -gewährung betrifft nicht nur direkte finanzielle Zuwendungen, sondern auch sonstige Vergünstigungen, die die dienstliche
Unabhängigkeit in Frage stellen könnten, wie zum Beispiel Einladungen und
Geschenke. Abzulehnen sind daher finanzielle und sonstige Zuwendungen, die
den Rahmen üblicher und angemessener Geschäftspraxis überschreiten.

2.8. Interessenkonflikte.
Pflichtgemäßes Verhalten bedeutet für jeden Mitarbeiter, private und
Unternehmensinteressen sorgfältig zu trennen.
Die BMW Group fordert von ihren Mitarbeitern, Situationen zu vermeiden, die zu
persönlichen Interessenkonflikten führen können. Sollte die Möglichkeit eines
Interessenkonflikts bestehen, ist die jeweilige Führungskraft, die Konzernrevision
oder die Rechtsabteilung anzusprechen.
Der Beste erhält den Zuschlag – die Anbahnung von Geschäftsbeziehung erfolgt
ausschließlich nach sachlichen Kriterien.
Geschäftsbeziehungen dürfen nur nach sachlichen Kriterien angebahnt oder
unterhalten werden, z. B. nach Qualität, Preis, technologischem Standard und
Zuverlässigkeit des Geschäftspartners. Kaufmännische und personelle Entscheidungen, Beratungsleistungen oder Empfehlungen von BMW Group Mitarbeitern
dürfen nicht von privaten Interessen und Beziehungen geprägt oder durch
materielle oder immaterielle Vorteile motiviert sein. Bereits der Anschein sachfremder Erwägungen ist zu vermeiden.

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Üblich und akzeptabel sind lediglich symbolhafte Gelegenheits- oder Werbegeschenke von geringem Wert. Das Gleiche gilt für Geschäftsessen im üblichen
und angemessenen Rahmen, die einem berechtigten beruflichen Zweck dienen,
beispielsweise Mittagessen während oder im Anschluss an eine dienstliche
Besprechung. Sowohl bei der Annahme als auch bei der Gewährung von Zuwendungen haben alle Mitarbeiter stets die Grenzen der Üblichkeit und Angemessenheit zu beachten. Wenn es um höherwertige Zuwendungen geht muss vorher
eine Genehmigung der zuständigen Führungskraft eingeholt werden.
Ein Verstoß gegen diese Prinzipien kann auch nicht mit dem Verhalten anderer
gerechtfertigt werden, nach dem Motto: „Das machen doch alle.“
Wir überzeugen unsere Geschäftspartner durch unsere Produkte und Leistungen –
nicht durch unberechtigte Vorteile.
Vor diesem Hintergrund werden Geschenke und Einladungen an Geschäftspartner nur in einem angemessenen Rahmen und unter Einhaltung der steuerrechtlichen Vorschriften gemacht. Um eine unredliche Beeinflussung zu vermeiden,
dürfen beispielsweise Vermittlungsprovisionen im Vertrieb nur nach vorheriger
Vereinbarung und bei nachweislichem Vermittlungserfolg ausgezahlt werden. Die
Höhe der Provisionen muss angemessen und marktüblich sein.
Besondere Zurückhaltung ist bei Amtsträgern geboten: Beamte, Richter, Politiker
oder andere Vertreter öffentlicher Institutionen dürfen keinerlei Geschenke, Zuwendungen oder Einladungen erhalten, die ihre Unabhängigkeit in Frage stellen
könnten und rechtswidrig sind.
Weitere Einzelheiten zum Thema Interessenkonflikte finden Sie in den
BMW Group Grundsätzen zu persönlichem Verhalten, die für alle Einheiten der
BMW Group gelten.

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Die Vorstandsmitglieder müssen die Richtigkeit der Finanzberichterstattung
versichern. Diese beruht auf einer Vielzahl von Informationen aus allen Unternehmensbereichen. Alle beteiligten Mitarbeiter müssen daher die Richtigkeit und
Vollständigkeit ihrer Beiträge sicherstellen.
Verbot von Insidergeschäften: Insiderwissen verpflichtet zu besonderer
Verschwiegenheit und Zurückhaltung.

2.9. Transparenz für Kapitalanleger.
Transparenz schafft Vertrauen auf den Kapitalmärkten.
Die BMW Group genießt bei der Finanzierung ihrer weltweiten Aktivitäten das
Vertrauen der Investoren. Grundvoraussetzung hierfür ist eine transparente Finanzberichterstattung und die Gleichbehandlung aller Kapitalanleger.
Die Börsennotierung der BMW AG und die Ausgabe von Unternehmensanleihen
führen zu einer Vielzahl von Pflichten bei der Finanzberichterstattung. Dementsprechend informiert die BMW Group in ihren Geschäftsberichten und Analystenveranstaltungen klar und verlässlich über kapitalmarktrelevante Unternehmensdaten und -fakten. Veröffentlicht wird beispielsweise auch, wenn Personen mit
Führungsaufgaben Geschäfte mit Wertpapieren des eigenen Unternehmens
tätigen, so genannte Director’s Dealings.

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Wer vertrauliche Informationen kennt, die geeignet sind, den Kurs der BMW
Aktien oder Anleihen erheblich zu beeinflussen, ist Insider. Er darf seine so genannten Insiderinformationen nicht an Kollegen oder Dritte weitergeben. Ausnahmen bestehen nur, wenn Kollegen diese Informationen für ein konkretes
Projekt benötigen. Keinesfalls dürfen Insider ihren Wissensvorsprung für eigene
Geschäfte ausnutzen, sei es unmittelbar oder über Dritte. Dies bedeutet, dass
ein Mitarbeiter für die Dauer seines Insiderwissens z. B. auf ein privates Aktiengeschäft verzichten muss.

Kursrelevante Unternehmensinformationen sind unverzüglich zu veröffentlichen.

Zur Erfüllung der so genannten Ad-hoc-Mitteilungspflicht hat die BMW AG ein
Ad-hoc-Gremium eingesetzt, das den jeweiligen Sachverhalt auf seine Kursrelevanz prüft und den Vorstand in Fragen der Ad-hoc-Publizität berät. Alle Mitarbeiter
der BMW Group sind verpflichtet, dieses Gremium über ihre Führungskräfte zu
informieren, falls Anzeichen bestehen, dass ein Sachverhalt den Kurs erheblich
beeinflussen könnte.

Bei der Ausgabe neuer Wertpapiere ist Transparenz ein Muss.

Alle Veröffentlichungen zu Neuemissionen von Aktien und Anleihen müssen
richtig und vollständig sein. In den Prospekten und Unternehmensberichten
dürfen keine Informationen fehlen, die zur Beurteilung des Emittenten und der
ausgegebenen Wertpapiere erforderlich sind.

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2.10. Umgang mit Behörden.

3. Umsetzung des Verhaltenskodexes.

Die Zusammenarbeit mit Behörden ist geprägt von gegenseitigem Vertrauen und
Wertschätzung auf der Grundlage geltender Verfahrensregeln.

Alle Mitarbeiter müssen geltendes Recht einhalten.

Die BMW Group strebt ein kooperatives und von Transparenz geprägtes Verhältnis
zu allen zuständigen Behörden und anderen hoheitlichen Stellen an. Gleichwohl
legen wir Wert auf die Einhaltung der rechtlich vorgesehenen Verfahren bei Ermittlungen und anderen behördlichen Aktivitäten. Die Wahrnehmung von Verfahrensrechten ist ein wesentlicher und legitimer Bestandteil im Umgang der BMW Group
mit Behörden. Zur Wahrung dieser Rechte und zur Begleitung des Dialogs etwa
mit Aufsichts- und Ermittlungsbehörden sind die Mitarbeiter der BMW Group verpflichtet, die rechtsberatenden Unternehmensfunktionen einzubeziehen.

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Jeder Mitarbeiter der BMW Group ist verpflichtet, diesen Verhaltenskodex einzuhalten. Es reicht nicht aus, ihn bloß zur Kenntnis zu nehmen. Vielmehr muss
jeder Mitarbeiter sein Handeln anhand der vorstehenden Grundsätze überprüfen
und danach ausrichten.
Alle Führungskräfte haben die Beachtung dieses Kodexes in ihrem
Verantwortungsbereich sicherzustellen.
Jede Führungskraft ist verpflichtet, ihre Mitarbeiter über Inhalt und Bedeutung
dieses Verhaltenskodexes zu informieren und zu sensibilisieren. Sie unterstützt
ihre Mitarbeiter nach besten Kräften, rechtmäßig zu handeln. Falls es Anhaltspunkte für Rechtsverstöße gibt, ist diesen konsequent nachzugehen. Führungskräfte haben aus eigener Initiative regelmäßig die Beachtung des geltenden
Rechts zu überprüfen und suchen hierzu das Gespräch mit ihren Mitarbeitern.
Nur so ist gewährleistet, dass die in diesem Kodex niedergelegten Grundsätze
täglich gelebt werden und fest in unserer Unternehmenskultur verankert bleiben.

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Mitarbeiter und Führungskräfte müssen die BMW Group Richtlinien kennen und beachten.
Vielfach konkretisieren die Richtlinien der BMW Group das geltende Recht.
Darüber hinaus stellen sie ergänzende, unternehmensinterne Regeln auf. Die
Richtlinien der BMW Group sind für alle Mitarbeiter und Führungskräfte verbindlich. Jeder ist verpflichtet, sich über die für seinen Aufgabenbereich geltenden
Richtlinien zu informieren.
Die BMW Group nimmt Rechtsverstöße ihrer Mitarbeiter nicht hin.
Schuldhafte Rechtsverletzungen von Mitarbeitern können arbeitsrechtliche Sanktionen, bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen. Wenn
durch Rechtsverstöße Schäden entstehen, kann dies zusätzlich eine persönliche
Haftung des Mitarbeiters zur Folge haben. Ebenso können Strafen oder Geldbußen verhängt werden.
Das BMW Group Compliance Committee berichtet an den Vorstand.
Das BMW Group Compliance Committee steuert und überwacht die erforderlichen Aktivitäten zur Einhaltung dieses Kodexes. Zu diesen Aktivitäten gehören:
Trainings-, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, die Verfolgung von
Rechtsverstößen und die Umsetzung von Compliance Anforderungen. Das
Compliance Committee berichtet dem Vorstand regelmäßig über durchgeführte
Untersuchungen, bekannt gewordene Verstöße und deren Sanktion sowie über
Präventionsmaßnahmen der Fachstellen und sonstige Compliance Aspekte.
Alle Unternehmensbereiche berichten regelmäßig dem Compliance Committee.
Die Mitarbeiter der BMW Group sind verpflichtet, an der Compliance Berichterstattung aktiv mitzuwirken.

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Fragen und Hinweise rund um den Verhaltenskodex beantwortet der Compliance Contact.
Um Rechtsverstöße zu vermeiden, können sich alle Mitarbeiter mit ihren Fragen
an ihre Führungskräfte und an die zuständigen Fachstellen der BMW Group
wenden, insbesondere an die Rechtsabteilung, die Konzernrevision und die
Konzernsicherheit. Daneben steht jedem Mitarbeiter der folgende Compliance
Contact für weitere Informationen zur Verfügung.
Telefon: +49 89 382-60000
E–Mail: compliance@bmwgroup.com
Hinweise auf Rechtsverstöße oder auf Risiken von Rechtsverstößen können an
jede Führungskraft, die Konzernrevision, die Rechtsabteilung, die Konzernsicherheit oder den Compliance Contact gegeben werden. Das gleiche gilt, wenn
Schwachstellen oder sonstige Umstände bemerkt werden, die zu Rechtsverstößen führen können.
Die Einhaltung und Umsetzung dieses Kodexes wird regelmäßig in der gesamten
BMW Group überprüft.
Die Beachtung und Umsetzung dieses Kodexes ist Gegenstand regelmäßiger
Prüfungen der Konzernrevision. Hierzu wird die Konzernrevision auch vor Ort
Unterlagen einsehen, Mitarbeiter befragen und Standortbesichtigungen
durchführen.
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsneutrale Differenzierung, z. B. Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen,

verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.

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Wandlungsfähigkeit

Wirksamkeit

Nachhaltigkeit

Zitat:
Blindtext
Unabhängigkeit
Five aardvarks
sacrificed onapu

Dissens

Vorbildfunktion

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